Nominierungen


Nominierungen können von Einzelpersonen sowie von Hochschulen und Firmen für ihre Mitarbeiter eingereicht werden. Die Nominierenden sollten als anerkannte Experten auf dem Arbeitsgebiet der Stiftunggelten. Selbstnominierungen sind allgemein nicht üblich. Alle Nominierungen sowie die Inhalte der eingereichten Arbeiten werden von der Stiftung vertraulich behandelt.

Die Nominierungen - vorzugsweise in deutscher Sprache, englischsprachige Nominierungen werden akzeptiert - sind an den Stiftungsvorstand zu richten. Die Nominierungsunterlagen sind in zehnfacher Ausfertigung einzureichen.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name und Anschrift der nominierten Persönlichkeit, berufliche Tätigkeit, beruflicher Werdegang
  • Name und Anschrift des Vorschlagenden, berufliche Tätigkeit
  • Kurztitel der vorgeschlagenen Arbeit;
  • Kurze Beschreibung (ca. 40 Zeilen) des technischen Umfelds, in dem sich die auszuzeichnende Arbeit bewegt;
  • Kurze Beschreibung (ca. 40 Zeilen) der Arbeit selbst,dazu weitere Verlöffentlichungen, Patente, Laborberichte, die auf die Preiswürdigkeit der eingereichten Arbeit schließen lassen. Diese zusätzlichen Unterlagen können auch in englischer Sprache eingereicht werden
  • für den Technologiepreis eine Erklärung, daß während der Preisverleihung ein Prototyp der preisgekrönten Arbeit funktionsfähig vorgeführt wird
  • Das Kuratorium nominiert darüber hinaus nach eigener Recherche förderungswürdige eigene Kandidaten. Nominierungen für ein Kalenderjahr müssen bis zum 30. November bei Stiftungsvorstand eingegangen sein, um für das Folgejahr in Betracht gezogen zu werden. Verspätet eingehende Nominierungen werden in das nächste Jahr vorgetragen, nicht vollständige Nominierungen zurückgesandt.

    Die Preisverleihung findet während eines Festaktes im Regelfall im Oktober des entsprechenden Kalenderjahres statt. Ort der Preisverleihung ist der Ehrensaal des Deutschen Museums in München. Andere Orte in der Bundesrepublik Deutschland können vom Vorstand jeweils neu bestimmt werden.

    Kuratorium und Jury arbeiten weisungsungebunden; Nominierungen, die direkt an Kuratorium oder Jury gerichtet sind, gehen an den Absender zurück. Der Vorstand der Eduard-Rhein-Stiftung entscheidet über die Vergabe des Preises auf Vorschlag des Kuratoriums bzw. der Jury. Rechtsmittel gegen den Entscheid des Vorstand sind nicht möglich.

    Der Vorstand der Stiftung informiert den/die Preisträger nach Beendigung des Auswahlverfahrens über den Entscheid. Der angehende Preisträger erklärt daraufhin der Stiftung, ob er den Preis annehmen will. Er übernimmt gegenüber der Stiftung keinerlei Verpflichtungen über die Verwendung des Geldpreises. Mit der Annahmeerklärung ist für die Stiftung das Recht verbunden, den Preisträger und seine Arbeiten sowie Daten aus seinem Leben zu publizieren.

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